Veranstaltung: | Außerordentliche Mitgliederversammlung am |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Enrico Schandl (Vorstandsmitglied) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2020, 08:09 |
S5: Satzungsändernder Antrag §5
Antragstext
§5 Mitgliederversammlung (MV)
(1) Die MV ist das höchste beschlussfassende Gremium der GRÜNEN JUGEND Ortenau.
Sie setzt sich aus allen anwesenden Mitgliedern zusammen. Sie findet mindestens
zweimal im Kalenderjahr statt. Sie wird vom Vorstand elektronisch (per E-Mail)
oder auf vorherigem Wunsch schriftlich unter Angabe des Tagesordnungsvorschlags
mit einer Frist von mindestens 2Wochen einberufen. Eine Mitgliederversammlung
muss vom Vorstand einberufen werden, wenn dies der Vorstand beschließt, oder
wenn dies mindestens ein Viertel der Mitglieder verlangen. Das Ersuchen ist
schriftlich oder per E-Mail zu stellen.
(2) Die MV
- bestimmt die Grundlagen für die politische und organisatorische Arbeit der GJ
Ortenau,
- nimmt Berichte entgegen,
- beschließt über eingebrachte Anträge, wählt den Vorstand in geheimer Wahl und
entlastet ihn,
- beschließt über die Satzung und über Satzungsänderungen,
- berät und beschließt den Haushalt,
- nimmt den Kassenbericht entgegen.
(3) Anträge sollten (müssen aber nicht) mindestens drei Tage vor der MV
eingereicht werden, satzungsändernde Anträge müssen mindestens drei Tage vor der
Mitgliederversammlung in Textform beim Vorstand eingereicht werden. Der Vorstand
muss sie mit der Einladung verschicken.
(4) Beschlüsse der MV sind schriftlich niederzulegen.
(5) fällt weg
(6) fällt weg
(7) fällt weg
Begründung
Begründung: Tagesordnungen können damit auch schriftlich eingeholt werden, für den etwaigen Fall, dass Mitglieder keinen Zugriff auf die Mails haben. Mitgliederversammlungen können in Zukunft auch einberufen werden, wenn ein Viertel der Mitglieder das Verlangen.
Untergruppen müssen nicht mehr anerkannt werden, sondern nur noch mit 2/3 Mehrheit durch ein Veto abgelehnt werden. Das regelt §7.
Anträge müssen nicht mehr bis zum Verschicken der Tagesordnung, eingebracht werden, sondern können auch noch spätestens 3 Tage vorher eingebracht werden, dann wird eine Einladung versendet.
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