Veranstaltung: | Außerordentliche Mitgliederversammlung am |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Enrico Schandl (Vorstandsmitglied) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2020, 08:02 |
S3: Satzungsändernder Antrag §3
Antragstext
§3 Mitgliedschaft
(1) Mitglied der GRÜNEN JUGEND Ortenau kann jede natürliche Person bis zum
vollendeten 28. Lebensjahr werden, die sich zu den Zielen und Grundsätzen der GJ
Ortenau bekennt. Ein Mindestalter gibt es nicht. Mitglieder der GRÜNEN JUGEND
Baden-Württemberg aus der Ortenau sind Mitglieder der GRÜNEN JUGEND Ortenau und
umgekehrt.
(2) Die Mitgliedschaft muss schriftlich bei einer Gliederung der GRÜNEN JUGEND
oder bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragt werden. Gegen die Zurückweisung des
Antrags kann das Schiedsgericht der GRÜNEN JUGEND Baden-Württemberg angerufen
werden.
(3) Jedes Mitglied hat das Recht, an allen Abstimmungen und Wahlen im Rahmen der
Satzung teilzunehmen, sowie Ämter der GRÜNEN JUGEND Ortenau zu bekleiden und
Anträge auf der Mitgliederversammlung (MV) zu stellen.
(4) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, mit dem 28. Geburtstag
oder durch Tod. Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand der GRÜNEN JUGEND
Ortenau
(5) Eine altersunabhängige Fördermitgliedschaft ist möglich. Fördermitglieder
sind weder wahl- noch stimmberechtigt.
(6) Die Mitarbeit von Nichtmitgliedern ist ausdrücklich erwünscht
Begründung
Bleibt unverändert bis auf eine grammatikalische Verbesserung in (1)
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