Veranstaltung: | Außerordentliche Mitgliederversammlung am |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Enrico Schandl (Vorstandsmitglied) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2020, 08:06 |
S4: Satzungsändernder Antrag §4
Antragstext
§ 4 Gliederung und Aufbau
(1) Die GRÜNE JUGEND Ortenau setzt sich aus den Einzelmitgliedern zusammen.
(2) Organe der GRÜNE JUGEND Ortenau sind die Mitgliederversammlung (MV), das
Aktiven-Treffen (AT) und der Vorstand
(3) Alle Organe tagen grundsätzlich öffentlich. Sie können die Öffentlichkeit
mit 2/3-Mehrheit ausschließen oder festlegen, dass nur Mitglieder des jeweiligen
Organs Stimmrecht haben
(4) Die jeweiligen Organe müssen ihre Beschlüsse in einem Protokoll festhalten,
das für alle Mitglieder zugänglich sein muss.
(5) Fällt weg
(6) Fällt weg
Begründung
Begründung: Da Demokratie grundsätzlich transparent sein soll, machen wir künftig die Sitzungen aller Organe, auch des Vorstands grundsätzlich öffentlich, damit auch Gäste daran teilnehmen können und zum Beispiel einen wichtigen Input in einer Vorstandssitzung geben können. Vorträge in Aktiven-Treffen, Claus Vollmer zu Globuli und Ricarda zu FIT* Förderung in einer Vorstandssitzung
Auch vom Aktiven-Treffen und von Vorstandssitzungen werden in Zukunft Protokolle angefertigt, die jedem Mitglied zugänglich sein sollen, damit Mitglieder auch mitbekommen was der Vorstand macht. Und die Beschlüsse des Aktiven-Treffen protokolliert sind.
Untergruppen wird jetzt in §7 als Basisgruppe behandelt und rechtlich etwa mit Arbeitsgruppen gleichgesetzt. Da sie keine beschlussfassenden Organe, sondern nur Antragsberechtigte Gruppen sind, werden sie in §4 nicht aufgeführt.
Stimmrecht wird für alle Mitglieder der Basisgruppe ausgewiesen, damit Menschen, die ihren Lebensmittelpunkt in dem jeweiligen Ort haben, dort aber nicht wohnen nicht ausgegrenzt werden. Basisgruppen dürfen sich in Zukunft ein eigenes Budget geben, der Vorstand plant auch jährlich ein gemeinsames Budget für alle Arbeitsgruppen und Basisgruppen ein.
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