Veranstaltung: | Außerordentliche Mitgliederversammlung am |
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Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Enrico Schandl (Vorstandsmitglied) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2020, 08:12 |
S6: Satzungsändernder Antrag §6
Antragstext
§ 6 Aktiven-Treffen
(1) Die Aktiven-Treffen (AT) regeln die politische Arbeit der GRÜNEN JUGEND
Ortenau zwischen den Mitgliederversammlungen.
(2) Das Aktiven-Treffen
- beschließt über ständige Angelegenheiten
- kontrolliert den Vorstand
- trägt zur politischen Meinungsbildung bei
- darf Voten vergeben
- gilt als beschlussfähig, wenn mindestens 3 Mitglieder anwesend sind und 24
Stunden vorher vom Vorstand mit einer vorläufigen Tagesordnung eingeladen wurde.
Der Termin muss mindestens eine Woche vorher bekannt sein.
Begründung
Begründung: Bisher haben wir noch keinen Paragraphen, der das Aktiven Treffen rechtlich absichert.
Aktiven-Treffen bekommen ähnliche Rechte wie die Mitgliederversammlung, damit politische Arbeit auch zwischen den Mitgliederversammlungen möglich ist.
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