Veranstaltung: | Außerordentliche Mitgliederversammlung am |
---|---|
Tagesordnungspunkt: | 2. Anträge |
Antragsteller*in: | Enrico Schandl (Vorstandsmitglied) |
Status: | Eingereicht |
Eingereicht: | 07.04.2020, 08:28 |
S8: Satzungsändernder Antrag §8
Antragstext
§ 8 Basisgruppen, Arbeitsgruppen und Teams
(1) Eine Basisgruppe, Arbeitsgruppe oder ein Team
- gilt als gegründet, wenn mindestens 3 Mitglieder dies dem AT oder in der MV
kundtun. Die Anwesenden können mit absoluter Mehrheit Veto gegen die Gründung
einlegen.
- ist berechtigt Anträge für Satzungsänderungen und Beschlüsse in die MV oder
ins AT einzubringen.
- unterliegt der Satzung der GJ Ortenau und gibt sich selbst eine Satzung bzw.
Geschäftsordnung, oder Zielsetzung in der festgelegt wird wann, wo und wie oft
sie zusammenkommt. Außerdem legt sie die Ziele darin fest und ggf. wer an daran
teilnehmen darf.
- ist verpflichtet, der Mitgliederversammlung halbjährlich einen
Rechenschaftsbericht vorzulegen.
- Wählt jährlich zwei Sprecher*innen, mindestens jedoch eine. Diese sind für die
Organisation zuständig und Ansprechpersonen gegenüber dem Vorstand der GRÜNEN
JUGEND Ortenau.
- Ist frei in ihrer Arbeit und darf mit einer absoluten Mehrheit ihrer
Mitglieder ihre Arbeit veröffentlichen und öffentliche Aktionen durchführen.
(2) Basisgruppen (BGs) können in Gemeinden oder Städten des Ortenaukreises
gebildet werden, und somit stärker auf die Politik vor Ort Einfluss nehmen.
Basisgruppen sind offen für alle Mitglieder, deren Lebensmittelpunkt in der
Gleichen Stadt oder Gemeinde ist.
Die Mitgliedschaft in zwei Basisgruppen ist nicht möglich. Basisgruppen können
zudem zwei Beisitzer*innen nach dem FIT* Statut in den Vorstand wählen.
(3) Arbeitsgruppen (AGs) treffen sich zur Behandlung spezifischer Themen. AGs
geben sich eine Zielsetzung, in der sie die Ziele festlegen, die sie erreichen
möchten.
(4) Zur Arbeit an dauerhaften Aufgaben, Aufgaben aus dem Arbeitsprogramm,
anderen Aufgaben oder einzelnen Projekten während eines festgelegten Zeitraums
können von der Mitgliederversammlung und vom Vorstand Teams gebildet werden.
Jedem Team gehört mindestens ein Vorstandsmitglied an.
Teams geben sich ihre Aufnahme-Kriterien selbst und schreiben diese in ihre
Arbeitsordnung
Begründung
Begründung: Untergruppen werden in Zukunft Basisgruppen genannt, damit die Bezeichnung nicht mehr so hierarchisch und mehr nach einer Gruppe klingt, die tatsächlich an der Basis arbeitet. Basisgruppen, Arbeitsgruppen und Teams sind in ihrer Arbeitsweise sehr ähnlich und bekommen daher ähnliche Kompetenzen. Im Prinzip bekommen alle Gruppen mehr Kompetenzen, damit Inhaltliche und organisatorische Arbeit besser gelingt.
Basisgruppen bekommen zudem die zusätzliche Kompetenz zwei weitere Menschen in den Vorstand zu wählen, da sie deutlich vielschichtiger arbeiten als die anderen Gruppen.
Arbeitsgruppen dürfen vorerst so frei arbeiten, wie sie möchten, damit unsere inhaltliche Arbeit weniger Hürden hat und somit mehr inhaltliche Arbeit zu Stande kommt, außerdem dürfen sie gerne vor der Veröffentlichung alle Mitglieder nach der Meinung zu ihrem Content befragen. Sollte es nicht klappen und wir müssen die Inhalte regulieren, kann man nochmal über eine Satzungsänderung nachdenken.
Teams sind ein bisschen exklusiver, damit beispielsweise in ein FIT* Personen Team keine CIS Männer rein kommen um die Arbeit oder die Meinung von außen zu beeinflussen, oder damit ein Social Media Team nicht 20 Leute in der Gruppe hat die Zugang zu allen Social Media Kanälen hat. Solche Teams können auch Wahlkampf-Teams sein, die sich speziell mit der Organisation von Wahlkämpfen beschäftigt. Aus dem Grund, dass diese Teams organisatorisch sehr wichtig sind legen wir fest, dass diese Teams nur in Absprache mit einem Vorstandsmitglied gegründet werden könne und immer von einem Vorstandsmitglied begleitet werden. Daher betreut die FIT* Beauftragte das FIT* Personen Team und der Social-Media-Beauftrage das Social Media Team.
Kommentare